Grundrechte vom Wetter und von der Laune eines Amtsrichters abhängig?

Prozess-Fortsetzungstermin:  11. April 2019 um 12:30 Uhr

b_300_0_16777215_0_0_images_artikel_castor4.jpgAm 28. März 2019 begann vor dem Amtsgericht Heilbronn ein Ordnungswirdrikeits-Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin, der vorgeworfen wird, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, als sie im Neckar schwimmend, gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll mit weiteren Castor-Gegner*innen protestierte. Der Prozess geht am 11.4. weiter.
Die Aktion im November 2017 gestaltete sich bunt und kreativ und trug dazu bei, Aufmerksamkeit auf das ungelöste Atommüllproblem zu lenken. Aufblasbare Enten und Kunststoff-Atomfässern mit Antiatom-Fahnen als Symbol des Widerstandes rundete das Demonstrationsbild ab.
Menschen die ihr Versammlungsgrundrecht selbstbewusst ausüben und die Politik der Herrschenden – hier von Grün-Schwarz – kritisieren, sind den Behörden ein Dorn im Auge.
Vor Gericht muss die Angeklagte (in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren heißt die angeklagte Person „Betroffene“, zur besseren Verständlichkeit durch Nicht-Juristen wird hier trotzdem der Begriff Angeklagte verwendet) um ihre Rechte kämpfen – und zwar nicht nur um ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Sondern einfach auch darum, dass der vorsitzende Richter ihre Rechte aus der Strafprozessordnung nicht übergeht und ihre Anträge und Erklärungen entgegen nimmt. Um ihr Recht auf Wahlverteidigung. Sowie um ihre körperliche Unversehrtheit und gegen die Diskriminierung, die sie vor Gericht aufgrund ihrer Schwerbehinderung erfährt.

Lest hier den ausführlichen Bericht - und kommt zum Folgetermin!
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