Marathon Anti-CASTOR-Transport-Kampagne
(Newsletter vom 11.01.2018)
Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Atomkraftgegner*innen,
Ende 2016 hat sich das Bündnis Neckar-Castorfrei formiert und seitdem mit vielen Aktionen bei den fünf Transporten schlagkräftig dafür gesorgt, dass sie nicht ohne Widerstand fahren konnten. Das Thema Castor-Transporte und deren Gefahren war in den Medien präsent und wurde so Teil einer größeren gesellschaftlichen Debatte.
Richter Reißer verliert die Nerven und jede Verhältnismäßigkeit
Eskalation des Richters in der Prozessführung endet mit Ordnungshaft
Heute am 11.04.2019 war am Amtsgericht Heilbronn der 2. Prozesstag gegen Cécile, die sich gegen den Vorwurf wehrt, am 16.11.17 nicht schnell genug den schwimmenden Protest beim 4. Neckar-Castor-Transport verlassen zu haben, nachdem es eine sehr fragwürdige Versammlungsauflösung gegeben hatte.
Schon allein aufgrund der schweren (und leider inzwischen noch erheblich weiter fortgeschrittenen) Gelenkerkrankung war es ihr damals nicht möglich gewesen, den Neckar schnell zu verlassen. Wie bei einem ähnlichen Prozess vor genau einem Jahr, damals zum 2. Castor-Transport, kam es auch heute wieder in Folge der unglaublichen Prozessführung des Richters zu einer Eskalation, in der der Richter nun sogar mit einer "Ordnungshaft" ein Exempel setzte, mit sofortiger Vollziehung in der JVA Schwäbisch Gmünd.
Im Artikel findet sich ein ausführlicher, kommentierer Prozessbericht.
Grundrechte vom Wetter und von der Laune eines Amtsrichters abhängig?
Prozess-Fortsetzungstermin: 11. April 2019 um 12:30 Uhr
Am 28. März 2019 begann vor dem Amtsgericht Heilbronn ein Ordnungswirdrikeits-Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin, der vorgeworfen wird, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, als sie im Neckar schwimmend, gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll mit weiteren Castor-Gegner*innen protestierte. Der Prozess geht am 11.4. weiter.
Die Aktion im November 2017 gestaltete sich bunt und kreativ und trug dazu bei, Aufmerksamkeit auf das ungelöste Atommüllproblem zu lenken. Aufblasbare Enten und Kunststoff-Atomfässern mit Antiatom-Fahnen als Symbol des Widerstandes rundete das Demonstrationsbild ab.
Menschen die ihr Versammlungsgrundrecht selbstbewusst ausüben und die Politik der Herrschenden – hier von Grün-Schwarz – kritisieren, sind den Behörden ein Dorn im Auge.
Vor Gericht muss die Angeklagte (in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren heißt die angeklagte Person „Betroffene“, zur besseren Verständlichkeit durch Nicht-Juristen wird hier trotzdem der Begriff Angeklagte verwendet) um ihre Rechte kämpfen – und zwar nicht nur um ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Sondern einfach auch darum, dass der vorsitzende Richter ihre Rechte aus der Strafprozessordnung nicht übergeht und ihre Anträge und Erklärungen entgegen nimmt. Um ihr Recht auf Wahlverteidigung. Sowie um ihre körperliche Unversehrtheit und gegen die Diskriminierung, die sie vor Gericht aufgrund ihrer Schwerbehinderung erfährt.
Lest hier den ausführlichen Bericht - und kommt zum Folgetermin!
http://blog.eichhoernchen.fr/post/Grundrechte-vom-Wetter-und-von-der-Laune-eines-Amtsrichters-abhaengig
Gericht überfordert - Castor-Prozesse in Heilbronn
Seit einiger Zeit beschäftigt sich das Amtsgericht Heilbronn in vielen Einzelverfahren mit den Castor Protesten auf und um den Neckar. Es geht um Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Es geht um eine Kletteraktion beim ersten Castor, um Schwimmaktionen bei folgenden Transporten, um eine Aktion vor den Castor-Transporten vor einem Jahr und um weitere Mahnwachen/Demos.
Zumindest sollte es das, die meisten Prozesse drehen sich aber um die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Richter*innen und Aktivist*innen:
Dürfen nur Anwälte als Wahlverteidiger*innen fungieren oder auch andere? Das betroffene ihre Akte vollständig einsehen wollen ist den Gericht ebenso fremd. Wie es die Richterin in einen Verfahren überrascht, dass das Landratsamt eine „Geheimakte“ führt die nicht mal das Gericht kennt.
Abgeschlossen wurde bis jetzt nur ein Verfahren, wo das Bußgeld auf 50 Euro reduziert wurde. Bei allen anderen sich noch Rechtsbeschwerden oder Befangenheitsanträge offen oder Sie wurden unterbrochen oder aus dienstlichen Gründen die Termine erst mal aufgehoben.
Aber die Richter lernen dazu, vielleicht bringen die Richter bei den nächsten Verfahren genug Zeit für wirkliche Verhandlungen mit und halten sich an die Strafprozessordnung, so dass die Prozesse dann vielleicht inhaltlich geführt werden können.
Es werden noch einige Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten kommen oder fortgesetzt werden und mind. 1 weiteres Strafverfahren läuft, der Angeklagte hat einen Strafbefehl erhalten, jedoch noch kein Prozesstermin. Außerdem wurden vielen Aktivist*innen Kostenbescheide für die Räumung durch die Polizei zugestellt, Widerspruchsverfahren laufen auch hier.
Atommüll im rechtsfreien Raum?
Pressemitteilung zur Lagerung der Castorbehälter am AKW Obrigheim vor dem Abtransport nach Neckarwestheim
(04.06.2018) Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) wurde die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll des Atomkraftwerkes Obrigheim ohne atomrechtliche Genehmigung und ohne zeitliche Beschränkung im Rahmen des aufsichtlichen Verfahrens akzeptiert (Link http://www.hubertus-zdebel.de/?p=8477).
Zuständige Behörde ist die Atomaufsicht im Umweltministerium Baden-Württemberg.
In dem für die Lagerung genutzten Gebäude auf dem Gelände des Atomkraftwerks Obrigheim war nie der Umgang mit radioaktiven Stoffen zugelassen. Damit fehlten für diese Aufbewahrung Sicherheitsvorkehrungen, wie sie für Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll vorgeschrieben sind. „Der Vorgang zeigt, wie hemdsärmelig mit dem Atomrecht umgegangen wird, um den Aufwand zu sparen, der für den Schutz der Bevölkerung notwendig gewesen wäre.“ kritisiert Franz Wagner vom Bündnis Neckar castorfrei und Udo Buchholz vom Vorstand des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) erklärt „Wenn in Brunsbüttel ein offiziell genehmigtes Zwischenlager seine Genehmigung verliert, weil nicht nachgewiesen ist, dass es gegen Flugzeugabsturz gesichert ist, dann ist es skandalös, dass in Baden-Württemberg hochradioaktiver Atommüll ohne Genehmigung in einem ungeeigneten Gebäude des Atomkraftwerks gelagert wird.“
Amtsgericht Heilbronn: wer seine Grundrechte verteidigt, fliegt raus!
Castor-Protest wird kriminalisiert
Heilbronn. Am heutigen Mittwoch, den 11.04.2018 wurde in einem kafkaesken Prozess ein Urteil gesprochen, dessen Willkür kaum zu überbieten ist. In einem Verfahren gegen eine Umweltaktivistin, die an Protestaktionen gegen die Castor-Transporte von Obrigheim nach Neckarwestheim teilnahm, wurden die grundrechtlich geschützten Rechte von Beschuldigten vor Gericht von Richter Michael Reißer eklatant missachtet. Es war der Aktivistin nicht möglich, sich zu verteidigen. Nachdem sie und die Zuschauer*innen mehrmals aus dem Gerichtssaal entfernt wurden, führte der Richter den Prozess ohne die Beschuldigte fort und verurteilte sie schließlich am Ende zu Geldbußen.
Bereits am Morgen fand eine Mahnwache von Atomkraftgegner*innen vor dem Amtsgericht Heilbronn statt. Während unten am Boden Sprüche gegen Atomkraft gezeigt wurden, spannten Kletter*innen zwischen zwei Bäumen ein Banner gegen Atomtransporte. Die Situation vor dem Gericht war entspannt.
Im Gerichtssaal verhielt sich die Situation jedoch völlig anders. Wie im Folgenden dargestellt, wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Führung eines Gerichtsprozesses (Strafprozessordnung, kurz StPO), in der u.a. die Rechte von Beschuldigten festgehalten sind, schlichtweg ignoriert.
Erster Prozess vertagt - nächster steht bevor!
Info und Einladung zur Mahnwache am 11.04.2018
Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Atomkraftgegner*innen, wir stecken mitten in den juristischen Folgen der Proteste.
Der erste Prozess hat begonnen, viele weitere folgen ab jetzt im raschen Abstand.
(Newsletter vom 4. April 2018) Seit Anfang des Jahres begannen die Repression gegen eine Vielzahl der beteiligten AktivistInnen Fahrt auf zu nehmen. Das Ordnungsamt Heilbronn erließ hohe Bußgeldbescheide und vom Amtsgericht wurden zwei Strafbefehle wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erlassen. Die Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide und Strafbefehle werden gegenwärtig in rascher Folge vor dem Amtsgericht Heilbronn verhandelt.
In diesen Newsletter wollen wir euch kurz vom letzten Prozessauftakt und beispielhaft von den Eskapaden bei einem der anderen Prozesse berichten.
Zudem wollen wir euch zur Mahnwache und Begleitung des nächsten Prozesses einladen.
Der Atommüll bleibt
Nach 11 Monaten haben die Castor-Schiffe am Mittwoch, 10. Januar am AKW Neckarwestheim abgelegt und die Region verlassen. Eigentlich dürfte für die CASTOR-Transporte auf dem Neckar nur die Hälfte der Zeit geplant gewesen sein. Mit den Schiffen gehen auch Betriebsmannschaften, die bei den Transporten eine schädlichen Strahlung ausgesetzt waren.
So endet mit dem Ablegen ein gewagtes Experiment ohne Wiederholungsbedarf.
5. Neckar-CASTOR: Atommüllproblem weiter ungelöst!
Der vorerst letzte CASTOR-Transport auf dem Neckar erreichte nach einer Fahrt durch die Nacht unter Protest das dortige AKW am Morgen des 19. Dezember. In Lauffen am Neckar fanden sich ab 6:00 Uhr morgens Atomkraftgegner*innen zum Protest am dortigen Infopunkt und auf der Brücke ein. Zur Ankunft der Schiffe am AKW wurde die Protestaktion ans Neckarufer gegenüber der Castor-Anlegestelle verlagert. Dort fand bei der Mahnwache eine Kletteraktion von Robin Wood statt, direkt gegenüber der Schiffe eine abschliessende Pressekonferenz des Bündnis.
Die Bilanz des Bündnis Neckar castorfrei könnt Ihr hier nachlesen: Hochradioaktiver Atommüll: Langzeitlagerung völlig ungeklärt!
Und hier die Erklärungen von .ausgestrahlt "Castor-Transporte auf dem Neckar: Problem verschoben – nicht behoben" und von Robin Wood: "Fünfter Neckar-Castor: Nichts gebracht – außer Risiken!"
Wir danken allen Atomkraftgegner*innen, die sich auch bei diesem Transport engagiert haben!
Fotos aus Lauffen und Neckarwestheim finden sich hier im Artikel. Viele Bilder auch im Artikel bei Beobachternews.de
Eine Linksammlung zur Online-Berichterstattung gibt es in unserem Medienspiegel.
Hochradioaktiver Atommüll: Langzeitlagerung völlig ungeklärt!
Bilanz der CASTOR-Transporte auf dem Neckar:
- Langzeitlagerung des Atommülls völlig ungeklärt
- Standort Neckarwestheim ungeeignet, Lager und Castoren nur begrenzt haltbar, Gefahren an einem Standort potenziert
- Genehmigungs- und Gerichtsverfahren intransparent und ungenügend
- Vorsätzliche Strahlenschädigung des Transportpersonals, der Polizisten und von Passanten und Demonstranten
- Verharmlosende Messungen der LUBW
- Hochriskante Polizeistrategie, Anschlagsrisiken verleugnet, Schnelligkeit vor Sicherheit, Verletzung von Demonstranten. Dunkelheit schafft keine Sicherheit
- Der Wasserweg hat bei Beschädigung eines Castors das höchste Risiko dauerhafter großräumiger Verseuchung
- Es darf nie wieder Castor-Transporte auf dem Wasser geben
- Die Politik hat die Resignation der Bevölkerung ausgenutzt
- Wichtige, kontinuierliche Protest-Arbeit hat erfolgreich die Gefahren und Fehler aufgezeigt und Aufmerksamkeit geschaffen
- Jeder weitere Tag AKW-Betrieb verschärft das Atommüll-Problem noch mehr