Gericht überfordert - Castor-Prozesse in Heilbronn

b_300_0_16777215_0_0_images_artikel_news_171116-beobachternews.jpgSeit einiger Zeit beschäftigt sich das Amtsgericht Heilbronn in vielen Einzelverfahren mit den Castor Protesten auf und um den Neckar. Es geht um Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Es geht um eine Kletteraktion beim ersten Castor, um Schwimmaktionen bei folgenden Transporten, um eine Aktion vor den Castor-Transporten vor einem Jahr und um weitere Mahnwachen/Demos.
Zumindest sollte es das, die meisten Prozesse drehen sich aber um die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Richter*innen und Aktivist*innen:
Dürfen nur Anwälte als Wahlverteidiger*innen fungieren oder auch andere? Das betroffene ihre Akte vollständig einsehen wollen ist den Gericht ebenso fremd. Wie es die Richterin in einen Verfahren überrascht, dass das Landratsamt eine „Geheimakte“ führt die nicht mal das Gericht kennt.
Abgeschlossen wurde bis jetzt nur ein Verfahren, wo das Bußgeld auf 50 Euro reduziert wurde. Bei allen anderen sich noch Rechtsbeschwerden oder Befangenheitsanträge offen oder Sie wurden unterbrochen oder aus dienstlichen Gründen die Termine erst mal aufgehoben.
Aber die Richter lernen dazu, vielleicht bringen die Richter bei den nächsten Verfahren genug Zeit für wirkliche Verhandlungen mit und halten sich an die Strafprozessordnung, so dass die Prozesse dann vielleicht inhaltlich geführt werden können.
Es werden noch einige Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten kommen oder fortgesetzt werden und mind. 1 weiteres Strafverfahren läuft, der Angeklagte hat einen Strafbefehl erhalten, jedoch noch kein Prozesstermin. Außerdem wurden vielen Aktivist*innen Kostenbescheide für die Räumung durch die Polizei zugestellt, Widerspruchsverfahren laufen auch hier.

  • Prozessbegleitung: Freitag, 22. Juni 2018, um 13.30 Uhr, Amtsgericht Heilbronn. Dem Aktivisten wird vorgeworfen eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchgeführt zu haben. Dabei geht es um eine Aktion vor den Castor-Transporten an der Rosenbergbrücke. Der Angeklagte freut sich sehr über viele solidarische Menschen vor Ort. (Strafverfahren)

  • Prozessbegleitung: Freitag, 13.Juli 2018 um 8:30 Uhr Saal 49/EG  bei Richterin Wilk. Dem Angeklagten wird ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz
    vorgeworfen. Er soll eine Versammlung wesentlich anders durchgeführt haben als sie angemeldet Sie gehen davon aus, dass dieser am 3 Castor-Transport sowohl die Versammlung an Land als auch im Wasser geleitet hat. Der Angeklagte freut sich sehr über viele solidarische Menschen vor Ort. (Strafverfahren)

  • Prozessbegleitung: Mittwoch, 08.August 2018 um 13:30 Uhr, Amtsgericht Heilbronn. Der Aktivistin wird vorgeworfen sich beim 1. Castor-Transport bei einer Kletteraktion,  nicht unverzüglich aus einer aufgelösten Versammlung entfernt zu haben. Die Betroffene freut sich sehr über viele solidarische Menschen vor Ort. (Ordnungswidrigkeitsverfahren)