Sicherheitshinweise für Aktionen auf dem Neckar

b_300_0_16777215_0_0_images_artikel_sicherheitshinweise.jpgBei Aktionen auf dem Wasser gibt es neben vielen kreativen Möglichkeiten des Protests einige besondere Umstände und Regelungen, die Ihr in Eurem eigenen Interesse beachten solltet!
Im Artikel haben wir für Euch einige Sicherheitshinweise für Bootsaktionen auf dem Neckar zusammengestellt.

                                                                                                            


Sicherheitshinweise für Aktionen auf dem Neckar:         

  •  Nur sichere Schwimmer*innen gehören auf das Wasser!  
                    
  • Schwimmwesten sind absolute Pflicht!

  • Alkohol und Castoren haben auf dem Neckar nichts verloren!

  • Über Wasserstand und zu erwartendes Wetter sollte man informiert sein.

  • Bei drohendem Gewitter ist das Wasser rechtzeitig zu verlassen.

  • Genaue Ortskenntnisse sind wichtig. Besonders über Wehre, Schleusen, E-Werke und Atomkraftwerke sollte man sich sorgfältig informieren.
    Von solchen Bauwerken kann bekanntlich Lebensgefahr ausgehen!

  • Auch an Brückenpfeilern und anderen Hindernissen können gefährliche Strömungen entstehen.

  • Aus Sicherheitsgründen sollte man grundsätzlich nicht alleine aufs Wasser gehen.
    In besonderem Maße gilt dieser Grundsatz, wenn man demonstrieren will!

  • Festes Schuhwerk, Sonnenschutz, Erste-Hilfe-Set, Regenschutz und Kleidung zum Wechseln gehören zur Standardausrüstung. Handys, Autoschlüssel und Wertgegenstände müssen sicher und unsinkbar in wasserdichten Castoren aufbewahrt werden!

  • Banner, Antiatomfahnen, Aufkleber und andere originelle Ausschmückungen der Boote sind zwingend erforderlich!

  • Der Neckar zählt zu den „Bundeswasserstraßen“ und daher gilt die „Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung“!

  • Bundeswasserstraßen sind für den „Gemeingebrauch“ freigegeben, d.h. sowohl Atomkraftwerksbetreiber als auch Atomkraftgegner*innen dürfen sie nutzen.

  • Allerdings haben größere Schiffe leider Vorfahrt! Ihnen ist grundsätzlich auszuweichen! Daran sollten sich kleine Boote auch tunlichst halten, auch wenn Schubleichter mit Castoren im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt sind.
    Bei großen Schiffen nie in die Nähe eines Bugstrahlruders kommen. Die Seite, auf der angesaugt wird, ist besonders gefährlich!

  • Das eigene Boot muss links und rechts mit einem Namen gekennzeichnet sein, sonst hat die Wasserschutzpolizei leichtes Spiel. Die Schrift des Namens soll 10 cm hoch sein. Auch Name und Adresse des Eigentümers müssen innen oder außen am Boot angebracht sein.

  • Die wichtigsten Schifffahrtszeichen sollte mensch kennen
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Binnenschifffahrtszeichen_in_Deutschland
    Solltet Ihr zwei blaue Kegel bzw. im Dunkeln 2 blaue Lichter an einem Schiff erkennen: Das ist das Zeichen für einen gesundheitsgefährdenden Gefahrgut- oder Atommülltransport.

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber natürlich ohne Gewähr!
Für die Unterstützung beim zusammenstellen dieser Hinweise bedanken wir uns bei den Quersteller*innen aus Friedberg/Hessen!